Digitale Barrierefreiheit

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.genussbayern.de.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Inhalte der Breadcrumb-Navigation sind nicht als Listenelemente umgesetzt.
  • Der Kontrast für das Bedienelement (Lupe) für Suche Starten erfüllt nicht den geforderten Kontrastwert von 3:1.
  • Die Beschriftung des Formularfeldes „Webseite durchsuchen“ erfüllt nicht den geforderten Kontrastwert von 4,5:1.
  • Die eingeklappten Elemente im Burgermenü werden mit dem Screenreader im Lesemodus erreicht, auch wenn diese noch nicht sichtbar sind.
  • Die Lesereihenfolge mit dem Screenreader ist bei Zoom auf 200 % nicht sinnvoll. Bei Zoom auf 200 % wird beispielsweise zuerst das Burgermenü und danach das Eingabefeld für den Suchbegriff erreicht. Die richtige Reihenfolge wäre: Suche, Bedienelement für das Burgermenü, Einträge des Burgermenüs (sofern ausgeklappt).
  • Bei den Teaser-Kacheln auf der Seite „Unsere Marke?“ und „Aktuelles“ ist die Überschrift nicht das erste Element der Kachel. Dadurch gehören das Bild und das Datum für Screenreader-Nutzer semantisch zur vorherigen Kachel.
  • In der mobilen Ansicht wird im Hochformat das Logo Genuss Bayern“ durch das Eingabefeld für den Suchbegriff teilweise überdeckt.
  • Zitate sind für Screenreader-Nutzer nicht mit dem entsprechenden HTML-Tag blockquote ausgezeichnet.
  • Für Screenreader-Nutzer sind die Navigationsmenüs wie Hauptnavigation und Breadcrumb-Navigation nicht unterscheidbar.
  • Die Sprunglinks funktionieren nicht korrekt und werden auch nicht eingeblendet.
  • Auf der Seite „Unsere Marke?“ sind für Screenreader-Nutzer nicht aussagekräftige Linktext, zum Beispiel „Zur Seite“ vorhanden.
  • Bei Benutzerdefinierte Einstellungen werden Schriftgröße und Schriftart nicht übernommen.
  • Stellenweise ist die aktuelle Fokusposition nicht immer ausreichend erkennbar.
  • Das Bedienelement zum Öffnen des Burgermenüs ist semantisch (Name, Rolle, Wert) nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Die Anzahl der gefundenen Treffer für den eingegebenen Suchbegriff werden für Screenreader-Nutzer nicht ausgegeben.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.03.2024 erstellt und zuletzt am 14.03.2024 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: genussbayern@stmelf.bayern.de

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstraße 2
80539 München Musterstadt
E-Mailadresse: genussbayern@stmelf.bayern.de

5. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDIV zu stellen. Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDIV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

6. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de